<rss version="2.0"><channel><title>Suchergebnisse | Schaumburger Wochenblatt</title><description></description><link>https://www.schaumburger-wochenblatt.de/stichwort/geschenk-gutschein</link><language></language><item><title>Gutscheine ausgeben und Geschenke umtauschen</title><description>Tante Erna kommt zum Weihnachtsfest natürlich mit einem Geschenk für ihren Lieblingsneffen Theo und der bedankt sich höflich für den quietschgelben Wollpullover mit Rautenmuster. Teuer war der, und deshalb entscheidet sich Theo nach dem Fest zu einem Besuch im Modegeschäft um die Ecke, um den Pullover umzutauschen. Die Quittung hatte Tante Erna ihm freundlicherweise überlassen. Geht das so ohne Probleme? Wie sieht es rein rechtlich aus? Grundsätzlich unterscheidet sich das Umtauschrecht vor allem bei der Frage, ob die Ware in einem stationären Geschäft oder online, also mittels Fernabsatzvertrag, gekauft wurde und ob die Ware mangelfrei ist oder einen Mangel aufweist. Der Pullover, um den es hier geht, ist mangelfrei, hat die richtige Größe, gefällt aber dem Beschenkten nicht. Hier gilt. Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht, der Kaufvertrag ist bindend getreu dem Motto „Gekauft ist gekauft!” Allerdings: Händer können auf Kulanz die Ware umtauschen. Die Bedingungen dafür, etwa bis wann der Umtausch akzeptiert wird, ob es Geld zurück oder einen Gutschein gibt, das alles bestimmt der Händler selbst.</description><enclosure type="image/jpeg" url="https://www.schaumburger-wochenblatt.de/api/asset/public/media/TlRnelpUSXdORFF0TTJSa5yRuGyu-C362IgV2_N5d5E1sQOIN8Pju4ugcMRjOWl57zUfFKVccLSzF8T7fOiuYKgTd9TjQ3xovFhOK6w6ZoSFl2s27vWB117b3iLVtqCRtUd1_Fx7dlbbmF5NTceH8AvBU8uGOR40Lrdy8YIwvZ8=?preset=fullhd" length="373497"/><link>https://www.schaumburger-wochenblatt.de/gutscheine-ausgeben-und-geschenke-umtauschen/cnt-id-ps-cc363d1a-37e5-4b1b-b538-db9f8217efda</link><guid>https://www.schaumburger-wochenblatt.de/article/id/ps-cc363d1a-37e5-4b1b-b538-db9f8217efda</guid><pubDate>Mon, 29 Dec 2025 14:37:20 +0100</pubDate></item><item><title>Nenndorfer Einkaufs-Gutschein kommt sehr gut an</title><description>Ob Restaurant, Einzelhandel, Erlebnis oder Dienstleistung, beim Nenndorfer Gutschein sind inzwischen 50 Partner dabei, die ihn annehmen und akzeptieren - und es werden immer mehr. Insgesamt 3.660 Gutscheine wurden bisher verkauft. Der Durchschnittswert betrug 25 Euro. Das entspricht einem Gesamtumsatz von fast 94.000 Euro. Ein Teil der Gutscheine seien noch im Umlauf, so Marcus Feuerstein vom Citymanagement. Jeder Gutschein ist drei Jahre gültig. Die Liste der Teilnehmen Unternehmen ist im Internet abrufbar unter www.badnenndorf.de.</description><enclosure type="image/jpeg" url="https://www.schaumburger-wochenblatt.de/api/asset/public/media/WkRGbFl6VTJOMkl0TldZNYNh9mcz9s0HPLdc-U8BjPdQB07HoGjiVjjcTKQkDh8tq511SQ-umDozya0izXqevnO-IuOokrJkEvwQCaLTh_6Rf9TCbGq7mF8HhGKDHZ19Z0rKI1e2y6pecK5I4Z5Axi8OkV-sT6P59uaaDlWGGDQ=?preset=fullhd" length="262501"/><link>https://www.schaumburger-wochenblatt.de/nenndorfer-einkaufs-gutschein-kommt-sehr-gut-an/cnt-id-ps-e895a3cf-f4e9-42b5-b385-1a96a10ca582</link><guid>https://www.schaumburger-wochenblatt.de/article/id/ps-e895a3cf-f4e9-42b5-b385-1a96a10ca582</guid><pubDate>Tue, 20 Dec 2022 14:49:03 +0100</pubDate></item></channel></rss>