Die Verwaltung der Samtgemeinde Eilsen weist ihre Bürger daraufhin, dass im Rahmen der Jahreshauptveranlagungen der Grundsteuern A und B, der Hunde- sowie Vergnügungssteuer für das Jahr 2011 keine neuen Steuerbescheide verschickt werden. Sie werden nur verschickt, wenn sich Änderungen bei den Berechnungsgrundlagen ergeben. Die Festsetzungen der letzten zugestellten Steuerbescheide sind weiterhin gültig. Die Höhe der einzelnen Steuerbeträge und die Fälligkeiten sind den letzten zugestellten Steuerbescheiden unter der Rubrik „Fälligkeit in künftigen Jahren” zu entnehmen. Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung werden die Beträge zu den entsprechenden Fälligkeiten abgebucht. Sollte keine Einzugsermächtigung vorliegen, ist der erste Teilbetrag zum ersten Fälligkeitstermin am Dienstag, dem 15. Februar zu überweisen. Die Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühren und die Festsetzung der neuen Vorauszahlungen für das Jahr 2011 erfolgt mit einem separaten Bescheid.