Die Kartierung fand im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes für den Landkreis Nienburg statt. Dabei wurden insgesamt 2.300 naturschutzrechtlich geschützte Flächen erfasst. Die Flächen werden derzeit im Fachdienst Naturschutz geprüft und anschließend in einem Verzeichnis auf den Internetseiten des Landkreises veröffentlicht. Die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten erhalten eine Mitteilung über die Eintragung in das Verzeichnis. Wer vorher sicherstellen will, ob seine Fläche ins Verzeichnis aufgenommen wurde, kann sich beim Fachdienst Naturschutz erkundigen.
Ebenso sollte bei geplanten Veränderungen auf Flächen Kontakt aufgenommen werden, um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zu verhindern. Der Schutz dieser Flächen besteht bereits per Gesetz.
Eine Beseitigung von geschützten Landschaftsbestandteilen und alle Handlungen, die zur Zerstörung, zu Beschädigungen oder zu Veränderungen führen können, sind daher grundsätzlich verboten. Das gilt auch für Veränderungen der Bodenbearbeitung, wie Umbruch oder Zerstörung der Grasnarbe und eine Erhöhung der Düngegaben. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Nur in Ausnahmefällen kann mit betrieblicher und naturschutzfachlicher Begründung eine Genehmigung für eine Umwandlung erteilt werden.
Die Flächen stellen durch ihre relative Naturnähe einen in der heutigen Kulturlandschaft immer seltener werdenden Lebensraum für die heimische Tier- und Pflanzenwelt dar. Der Erhalt dieser Lebensräume ist wichtig, um die Biotopflächen miteinander zu verbinden und so einen Austausch der Population und die großflächige Wanderung von Arten zu ermöglichen. Somit entsteht auch ein entscheidender Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt.
Nähere Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-nienburg.de zu finden. Foto: p