Durchaus emotional wird dieses Thema im Arbeitskreis behandelt. Sowohl einige Anwohner des Oberwallwegs als auch Polizeikommissarin Swintha Burmester berichten von teils chaotischen Zuständen in diesem Straßenbereichen. Auch an der Fahrradstraße Oberwallweg habe sich seit deren Einrichtung die Verkehrssituation nicht verbessert, eher verschlechtert, hieß es in der Sitzung. Problematisch sei unter anderem das Miteinander von Autofahrern und Radfahrern sowie teilweise Unklarheiten darüber, was in einer Fahrradstraße erlaubt sei und was nicht. Haben Fahrräder auf einer dieser Straßen zwar das Vorrecht, sind Autos dennoch erlaubt. „Dennoch bleiben die Radfahrer, trotz Vorrechts, die schwächeren Verkehrsteilnehmer, die sich im Zweifelsfalle, bevor sie Schaden nehmen, zurücknehmen. Nicht jeder ist selbstbewusst genug, sich seinen Platz einzufordern, erst recht nicht jüngere Verkehrsteilnehmer wie Kinder”, stellte Ratsherr Jens Bartling (SPD) fest. Björn Sassenberg von der Bückeburger Verwaltung vermutete bei zahlreichen PKW-Fahrern mangelndes Verkehrswissen über die Regeln auf einer Fahrradstraße, die zu den oft beobachteten Verstössen am Oberwallweg führen würden. Doch auch die Radfahrer würden sich nicht immer regelkonform verhalten und beispielsweise ungebremst über Zebrastreifen „donnern”, berichtete Kommissarin Burmester. Ähnliche Verfehlungen werden nun auch bei einer Etablierung der Fahrradstraße in der Fürst-Ernst-Straße befürchtet. In der ersten Maßnahme solle die Fürst-Ernst-Straße bis zur Kreuzung Oberwallweg zu einer Fahrradstraße umgewandelt werden. Etwa 500 Radfahrende und 700 KFZ sind an einem gewöhnlichen Werktag auf diesem Abschnitt unterwegs. Mit einer Gesamtbreite von zehn Metern und einer Fahrgassenbreite von etwa vier Metern wäre die Fürst-Ernst-Straße auch für Begegnungsverkehr ausgelegt und breit genug für die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer, wenngleich Radfahrer dann auf diesem Abschnitt das Vorrecht hätten und beispielsweise auch nebeneinander fahren dürften. „Wir dürfen das Zeil nicht aus den Augen verlieren, den Radverkehr attraktiver zu gestalten und zur Gewohnheit zu machen”, forderten die anwesenden Mitglieder des ADFCs. Die Verwaltung wird in der nächsten Sitzung des Bauausschusses am 21. November die Verlängerung bis zur Kreizung Ulmenallee empfehlen, zunächst für eine Testphase von sechs bis acht Monaten. Anschließend sollen die Ergebnisse aus Verkehrszählungen und der Analyse aufbereitet werden und anhand dessen eine Entscheidung für die weitere Zukunft getroffen werden. Der Plan sei eine langfristige Verlängerung der Fahrradstraße bis hin zur Bergdorfer Straße. Weitere Maßnahmen, die dem Bauausschuss vorgeschlagen werden sollen, sind eine Änderung zwischen Benutzerpflicht und -recht auf der Mindener Straße/Schlossgartenstraße; die Installation eines Schutzstreifens auf der Scheier Straße, Ortsdurchfahrt Scheie; eine Änderung der Benutzungspflicht für den Radweg auf der Bergdorfer Straße/K10 sowie die Aufhebung der Benutzerpflicht auf der Petzer Straße Richtung Petzen, damit auch in dieser Richtung der Radweg auf der gegenüberliegenden Seite genutzt werden darf. Foto:nh