STADTHAGEN. Die Stadt Stadthagen informiert hiermit alle Gewerbebetreibenden in der Stadt über die bestehende Möglichkeit, einen Antrag auf Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlung für das Jahr einen Stundungsantrag aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus bei der Stadtverwaltung zu stellen. Sofern die Festsetzung auf der Grundlage eines bestehenden Messbetrages für Vorauszahlungszwecke für 2020 durch das zuständige Finanzamt beruht, muss der Antrag auf Anpassung auch direkt bei diesem Finanzamt gestellt werden. Sobald der Stadtverwaltung in diesen Fällen eine Information über einen laufenden Antrag beim Finanzamt vorliegt, wird die Stadt Stadthagen eine Stundung der entsprechenden fälligen Beträge bis zur Vorlage eines geänderten Bescheides über den Gewerbesteuermessbetrag für Vorauszahlungszwecke gewähren. Um den Gewerbebetreibenden zeitlich für die notwendige Antragstellung entgegenzukommen wird die Stadtverwaltung für die Gewerbesteuer Vorauszahlung 2020 das Mahnverfahren vorerst bis zum 30. Juni aussetzen. Für die bereits festgesetzte fällige Gewerbesteuer für veranlagte Erhebungsjahre besteht bei finanziellen Engpässen nach § 234 AO die Möglichkeit, eine Stundung zu beantragen. Ein Antragsformular steht auf der Homepage www.stadthagen.de zur Verfügung oder kann per Email an, stadtverwaltung@stadthagen.de, angefordert werden.