Die Stadt Wunstorf hatte sich daher bereits im vergangenen Jahr unter Beteiligung von Polizei und Rettungsdiensten dazu entschlossen, für die Gäste der Badeinsel am Himmelfahrtstag „Spielregeln” aufzustellen, die dafür sorgen sollten, dass sich derartige Zustände nicht wiederholen.
Gleichwohl werden die Maßnahmen aus dem vergangenen Jahr am bevorstehenden Feiertag Christi Himmelfahrt etwas gelockert.
So wird es keine besonderen Straßensperrungen um den Bereich der Badeinsel geben. Außerdem wird auf die Erhebung eines Eintrittsgeldes für das Betreten der Insel verzichtet, da hiermit im vergangenen Jahr zwar kein besonderer Nutzen erzielt aber erheblicher zusätzlicher Aufwand, Kosten und Verärgerung der „normalen” Inselbesucher verursacht wurden. Dennoch gelten für den Einlass auf die Badeinsel folgende bewährten Bedingungen: Alkoholische Getränke und Glasflaschen dürfen nicht mit auf die Insel genommen werden. Erkennbar alkoholisierten Personen wird der Zutritt verweigert.
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen werden im Bereich der Badeinsel sowie im gesamten Ort ausreichend Polizeikräfte, Ordnungspersonal und ein Sicherheitsdienst sorgen. Personen, die den Anweisungen des eingesetzten Personals nicht Folge leisten, die Streit provozieren oder pöbeln, erhalten einen Platzverweis. Personen, die in den Vorjahren bereits durch Straftaten (beispielsweise Körperverletzungen) aufgefallen sind, erhalten für diesen Tag ein Aufenthaltsverbot. Der Stadt Wunstorf geht es bei den aufgestellten Bedingungen und Regelungen nicht darum, Gäste der Badeinsel in ihrer Freizeitgestaltung einzuschränken. Mit den geplanten Maßnahmen versucht die Stadt Wunstorf vielmehr, Besuchern der Badeinsel auch an diesem Tag einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, beunruhigende Unordnungszustände im Rahmen zu halten und gleichzeitig die Regelungen nicht überzustrapazieren. Der Ortsrat Steinhude hat sich in seiner Sitzung am 25. April mit dem Konzept der Verwaltung befasst und dieses befürwortet.