Die Biberpopulation am Luther See ist in den vergangenen Jahren dramatisch gesunken. In der Spitze waren es mal sechs Tiere, inzwischen ist nur noch ein Biber dort zu Hause und das hat Gründe, wie Manfred Bartels sagt, der mit dem Biber-Monitoring beauftragt ist.
Die Tiere finden keine Nahrung mehr, weil der Schutz von Bäumen übertrieben wird. Sogar der Vorwurf, aktive Vergrämungsmaßnahmen zu betreiben, steht im Raum. „Es ist absolut richtig und erforderlich, landschaftsprägende Bäume vor Verbiss zu schützen und zu erhalten, das ist unstrittig“, betont Bartels. Das, was jedoch am Luther See praktiziert werde, sei absolut unverhältnismäßig, ärgert sich der Experte.
„Unverhältnismäßig deshalb, weil nicht jedes Gestrüpp am Gewässer geschützt werden darf und dem Biber als Nahrungsquelle zur Verfügung stehen muss“, sagt Bartels. Denn die Tiere bewegen sich nicht sehr weit aus dem Gewässer, sondern suchen in Ufernähe im Umkreis von etwa 20 Metern nach Nahrung. Rund drei Kilogramm Rinde, vornehmlich Weide oder Weichholz, benötigen sie pro Tag. Wenn aber jeder noch so kleine Baum mit einem Draht umwickelt werde, habe der Biber keine Chance, ausreichend Nahrung zu finden.
Hinzu komme, dass an einigen Stelle die spitzen Enden des Drahtes bewusst nach außen gedreht wurden, möglicherweise um die Tiere zu verletzen. Hier werde also auch gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen und eine Gefährdung von Wild- und Haustieren sowie Menschen in Kauf genommen, empört sich Bartels.
Inzwischen ist die Lage so dramatisch, dass mit der Ausbringung von Weidenzweigen entlang der Uferböschung eine Notfütterung eingeleitet werden musste. Der Angelsportverein Luthe (ASV) hat als Pächter des Sees diese Aktion in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde umgesetzt. Etwa drei Anhängerladungen Weidenzweige haben die Angler ausgebracht. „Uns stört der Biber überhaupt nicht. Er ist ein friedlicher Zeitgenosse und es ist toll, wenn er abends vorbeischwimmt“, so der Vorsitzende des ASV Luthe, Jan Schiffers, zum Stadtanzeiger. Er tritt auch dem Eindruck entgegen, die Entschlammung des Luther Sees hätte etwas mit der Reduzierung des Biberbestandes zu tun.
„Es ist klar, dass hier eine rechtswidrige Vergrämung stattfindet“, sagt Schiffers. So sollen bewusst auch Lebendfallen aufgestellt und der Biberbau mit einem Traktor absichtlich beschädigt worden sein. Laut Bundesnaturschutzgesetz können solche Verstöße mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Aus Sicht des ASV-Vorsitzenden ergeben andere Erklärungen auch keinen Sinn. „Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Biber zu einer vollkommen untypischen Zeit einfach von selbst abwandern oder Biberpaare sich im Winter einfach trennen“, so Schiffers.
Ein Anlieger des Sees, der angibt, die Bäume schützen zu wollen, macht unterdessen keinen Hehl aus seiner Biber-Abneigung. Er gehöre nicht an das Gewässer, sondern sei entlang der Leine besser aufgehoben, findet er. Der Biber schädige aus seiner Sicht zu viele Bäume. Auch die kleineren Triebe müsse man daher schützen. Dem hält der Biberberater entgegen: „Kleingehölze werden durch den Verbiss des Bibers im Regelfall auf sinnvolle Weise verjüngt“, so Bartels. Diese treiben also wieder neu aus.