„Abgefahren“
„Ich wohne doch auf dem flachen Land und in den letzten Jahren hat es kaum geschneit. Außerdem fahre ich nur kurze Strecken, lautet oftmals die Meinung“. In Deutschland gilt die ‚situative‘ Winterreifenpflicht, die ist nicht an die Wetterverhältnisse oder an ein Datum geknüpft. Als grobe Faustregel gelte, Winterreifen von Oktober bis Ostern. Mit unserer Serie „Abgefahren“ soll den Autofahrern verdeutlicht werden, was zum Thema Winterreifen zu beachten ist und wie hoch die Bußgelder bei Verstößen sind. Wer umsichtig handelt, kann bei einem entsprechenden Verhalten nicht nur unnötige Bußgelder sparen, sondern sich und andere Verkehrsteilnehmer auch vor Unfällen bewahren. Neureifen haben eine Profiltiefe von acht Millimetern. Der Gesetzgeber verhängt eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Die Landesverkehrswacht empfiehlt den Einsatz nur bis zu einer Profiltiefe von vier Millimetern, darunter verlieren die Reifen ihre Wintereigenschaften. An welchem Symbol sind Winterreifen zu erkennen? Die Straßenverkehrszulassungsordnung regelt seit Juni 2017, dass wintertaugliche Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm) gekennzeichnet sein müssen. Zusätzlich beinhaltet die Kennzeichnung oft noch das altbekannte M+S Symbol (Matsch und Schnee). Reifen, die nur dieses Symbol, dürfen noch bis 30. September 2024 gefahren oder benutzt werden. Und ab wann sollten Winterreifen montiert werden? Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf diese bei Glatteis und Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die den geschilderten Anforderungen genügen. Von der Winterreifenpflicht sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, einspurige Fahrzeuge (Motorrad, Mofa) sowie Stapler ausgenommen. Bei der Frage, ob Winterreifen oder Ganzjahresreifen die richtige Wahl sind, empfiehlt die Verkehrswacht den Einsatz von qualitativ guten Winterreifen. Foto: gi