Droht den Mountainbikern das Ende ihres Sports?
Das alte Waldgesetz ist von 1975, als Mountainbikes noch gar nicht auf dem Markt waren. Eine Neuregelung war also erforderlich, allerdings lässt der aus dem grünen Ministerium von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir stammende Entwurf nichts Gutes für die MtB-Szene erwarten. Das würde auch massive Auswirkungen auf die Mountainbiker im Landkreis Schaumburg haben, insbesondere im Wesergebirge, Bückeberg und natürlich auch im Deister. Hier die Informationen zu dem, was im neuen Bundeswaldgesetz stehen könnte. Im § 29 des neuen Bundeswaldgesetzes heißt es im Referentenentwurf: „Das Reiten, das Fahren mit Kutschen und Gespannen sowie das Fahren mit betriebserlaubnisfreien Fahrrädern und sonstigen betriebserlaubnisfreien Fahrzeugen im Wald ist nur auf Straßen und dafür geeigneten Wegen zulässig. Keine geeigneten Wege sind Feinerschließungslinien, wie Rückegassen, Zugänge zu forstlichen und jagdlichen Infrastrukturen, Wildwechsel und Pirschpfade.” Zusätzlich könnten die Länder im Entwurf bestimmen, das Radfahren im Wald nur auf ausgewiesenen Straßen und Wegen zulässig sei.