Zum ersten Mal im Ablauf der Schwimmausbildung kamen die Kinder beim Juniorretter mit dem Schleppen von Verunglückten, dem Schwimmen in Kleidung und der Selbstrettung aus Gefahr in Kontakt. Das Abzeichen „Juniorretter” stellt somit ein Bindeglied zwischen dem Jugendschwimmabzeichen und dem Deutschen Rettungsschwimmabzeichen dar. Voraussetzung zur Teilnahme am Juniorretter-Lehrgang ist das Mindestalter von zehn Jahren und der Besitz des Jugendschwimmabzeichens in Gold. Foto: pr