Gemeinsam planen die Gemeinden eine sinnvolle Auslastung der Kindergärten. Getreu dem Motte „kleine Beine, kurze Wege”. Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen können auf Samtgemeindeebene organisiert werden. Vorher hatten die Mitgliedgemeinden arge Not, beispielsweise bei Krankheit der Erzieherin den Kindergartenbetrieb aufrecht zu erhalten. Die Vereinbarung gibt es bereits seit sechs Jahren und hat sich bewährt. Allerdings ist diese nicht schriftlich fixiert worden. Die Spielgeräte auf den Außenanlagen waren der Grund, warum das Papier nun aufgelegt wurde. Über diese gab es keine klaren Absprachen, sodass der Paragraph drei der Kooperation nun den Anschub für etwas Offizielles gab. Die Samtgemeinde überprüft jedes Jahr den Sicherheitszustand der Spielgeräte auf den Kindergarten-Außenanlagen. Größere Reparaturen sind durchzuführen. Der Vertrag ist zunächst auf drei Jahre befristet, verlängert sich aber automatisch, wenn nicht eine der Gemeinden kündigt. Foto: ih