Die 40 anwesenden Landfrauen verfolgten interessiert den Ausführungen zu den Themenpunkten wie: „Gibt es eine Altersgrenze für die Organspende, welche Vorerkrankungen schließen eine Organspende aus und genügt der Organspendeausweis als eine Rechtsgrundlage für eine Organentnahme?” Ganz ausführlich ging Frau Tiez auf die Fragen der Anwesenden ein: „ Wer stellt den Tod fest und welche Vorraussetzungen müssen bei der Organentnahme gegeben sein ?”- und „Der Patient auf der Intensivstation hat einen Spendeausweis. Wird trotzdem alles medizinisch Mögliche für ihn getan, wenn er lebensbedrohlich erkrankt ist?” An diesem Abend haben sich die Landfrauen mit einem Thema befasst, das lange schon kein Randthema mehr ist. Viele haben Angehörige, Freunde oder Nachbarn, die mit einem gespendeten Organ leben. Es warten viele kranke Menschen auf eine Organspende, denn ein Organtransplantation bietet vielen Patienten wieder die Möglichkeit ein normale Leben in Familie, Gesellschaft, Beruf und Freizeit aufzunehmen. Fazit dieses Abends: Jeder Erwachsene sollte sich mit dem Thema auseinandersetzen. Diese Entscheidung sollte der Familie oder Freunden mitgeteilt werden. Im Todesfall wissen dann die Hinterbliebenen nach welchen Kriterien sie entscheiden sollen. Und der Verstorbene kann sicher sein, dass sein letzter Wille auch durchgeführt wird. Foto: privat