Über Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge referierte René Rose von der VGH Hameln. Das „Umswitchen” der Vermögenswirksamen Leistungen in Beiträge einer betrieblichen Altersvorsorge bringe nicht nur für die Mitarbeiter, sondern auch für das Unternehmen Vorteile. Der Mitarbeiter verzichte heute auf einen Teil seines Gehalts und schaffe sich so seine laufende Rente. Diese Sparrate sei frei von der Einkommenssteuer und den Sozialabgaben. Die klassische Anlageform von bis zu 40 Euro vermögenswirksamer Leistung führe hingegen zu einem höheren Bruttoeinkommen und damit auch zu höheren Abgabeleistungen. „Bei gleichen Einkünften kommt es zu einer höheren Sparleistung”, fasste Rose zusammen. Darüberhinaus stehe der Arbeitgeber in der Pflicht, seine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter über die Entgeltumwandlung zu informieren. Foto: jl