Die Fremdenverkehrsabgabe wird von der Stadt zur teilweisen Deckung des Aufwandes erhoben, der für die Fremdenverkehrswerbung, den Kurpark und Personalkosten anfällt.
Die Satzung sieht vor, dass 44 Prozent der Gesamtsumme aus dem Aufkommen der Beitragszahlungen beglichen werden. Das Beitragsaufkommen für 2013 wird von der Verwaltung mit 218.000 Euro kalkuliert. Seit dem Jahr 2000 erhebt die Kommune einen Fremdenverkehrsbeitrag, dessen Kalkulation bisher auf dem so genannten Produktionsfaktorenmaßstab beruhte. Als Folge der aktuellen Rechtsprechung, wonach mittelbar auch diejenigen Personen beitragspflichtig sind, die ihrerseits Grundstücke oder Räume an Fremdenverkehrsbetriebe vermieten, musste die Satzung neu gefasst werden. Dabei wurde auch die Grundlage der Veranlagung verändert. Statt wie bisher die Kalkulation nach dem Produktionsfaktorenmaßstab vorzunehmen, wird jetzt nach Umsätzen und Mindestgewinnsätzen veranlagt. Zur Abgabe gebeten werden alle selbstständig tätigen Personen und Unternehmen, denen durch den Fremdenverkehr besondere wirtschaftliche Vorteile entstehen.
Der jeweilige Beitrag, den der einzelne Beitragspflichtige zu zahlen hat, bemisst sich nach dem besonderen wirtschaftlichen Vorteil, der dem Beitragspflichtigen durch den von der Stadt betriebenen Aufwand zukommt und der es ihm ermöglicht, daraus Verdienst zu erzielen. Der Beitragssatz beträgt acht Prozent. Dabei wird der zu zahlende Betrag errechnet, indem der so genannte steuerbare Umsatz mit dem nach Branchen unterschiedlichen Vorteilssatz, mit dem Mindestgewinnsatz, der ebenfalls variiert, und dem Beitragssatz multipliziert wird. Bei diesem Vorgehen, so machte der stellvertretende Stadtdirektor Heinrich Bremer deutlich, wird mit Schätzung gearbeitet. Für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags ist die Samtgemeinde zuständig.
Auf Nachfrage des WGN-Ratsherrn Erwin Biener erklärte Bremer, der für die Abgabenerfassung anfallende Arbeitsaufwand der Stadtverwaltung betrage durchschnittlich etwa 17 bis 18 Stunden pro Woche. Nach Ansicht von WGN-Ratsherr Bernd Zimmermann liegt das Problem des Fremdenverkehrsbeitrags in den Schätzungen, die bei der Anwendung der Satzung vorgenommen werden. „Hier besteht die Gefahr, dass der Gang zum Gericht gesucht wird”, führte er aus. Der Aufwand für die Anwendung sei viel zu hoch, so Zimmermann, und er schlussfolgerte: „Ein Moloch, der alles auffrisst”. Frank Steen (WGN) schlug vor, stattdessen die Grundsteuer B um 35 Punkte zu erhöhen, um Geld in die Kasse zu bekommen. Dies entspreche einer zehnprozentigen Anhebung. Er begründete dies mit dem Hinweis, alle Bad Nenndorfer profitierten schließlich von den Angeboten der Stadt. „Für uns wäre dies die gerechteste Lösung”, sagte er. SPD-Sprecher Volker Busse konterte: Die Rechnung, die Steen aufmache, sei nicht stimmig. „Statt 35 Punkte müssten es eigentlich 80 Punkte sein”, erklärte das Ratsmitglied. 16 der 23 anwesenden Ratsmitglieder stimmten der vorgelegten Satzung zum Fremdenverkehrsbeitrag zu. Sie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft. Bestandskräftig abgeschlossene Veranlagungen werden von der Rückwirkung jedoch nicht erfasst. Foto: bt