Die Samtgemeinde erinnert alle Hausbesitzer an die Abgabe des Wasserzählerstandes bis zum 1. Dezember. Der abgelesene Stand kann telefonisch, per Mail, per Fax oder per Post übermittelt werden. Sofern bis zum 1. Dezember kein Zählerstand vorliegt, wird der Verbrauch gemäß dem geltenden Ortsrecht geschätzt.