„Mit ihrem unermüdlichen Einsatz, auch gegen enorme Widerstände aus den eigenen Reihen, haben diese vier Frauen für die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau gekämpft und sich nicht beirren lassen. Ihre Beharrlichkeit hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Gleichberechtigung keine Forderung blieb, sondern zur Selbstverständlichkeit wurde – auch wenn an vielen Stellen noch heute für ihre Durchsetzung gekämpft werden muss”, eröffnete Bürgermeister Reiner Brombach die Wanderausstellung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der Bückeburger Stadtbibliothek. Die Ausstellung wurde zum 60. Geburtstag der Gründung der Bundesrepublik initiiert und wandert seitdem durch das gesamte Bundesgebiet. Auf 17 anschaulichen Tafeln wird über das Wirken und das Leben der vier „Mütter des Grundgesetzes” Helene Weber, Frieda Nadig, Elisabeth Selbert und Helene Wessel berichtet und wie ihr politischer Einsatz die Schaffung des Grundgesetzes, aber auch die Zeit danach, prägte. Seinen Dank richtete Brombach an Johanna Harmening, Kathrin Bormann und Christine Eichler für die Vorbereitung der Ausstellung in der Stadtbibliothek. Die großen Tafeln sind auf das Erd- und Obergeschoss der Bibliothek verteilt und laden zum Lesen und Verweilen ein. Neben umfangreichen Informationen zum Parlamentarischen Rat, der Schaffung des Grundgesetzes und das Vorankommen von Frauenwahlrecht und Gleichberechtigung zeigen sie auch aussagekräftige Bilder aus der damaligen Zeit. Zentrale Errungenschaft der vier Frauen war die Verankerung der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau im Grundgesetz, nachzulesen unter Artikel 3 Absatz 2. Zur damaligen Zeit weitaus keine Selbstverständlichkeit – so waren die Frauen auch im Parlamentarischen Rat in absoluter Unterzahl. Aus 61 Männern bestand der Rat, und eben diesen vier Frauen. In der Weimarer Republik hatte der Gleichberechtigungs-Passus noch viel eingeschränkter gelautet: „Männer und Frauen haben dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten”. Erst mit der Formulierung im Grundgesetzt erhielten die Frauen gesetzlich die volle Gleichberechtigung. „In der Realität sieht es leider noch in vielen Bereichen anders aus”, fügte Brombach in seiner Laudatio hinzu. Auch heute noch müsse für Gleichberechtigung gekämpft werden – so verdienen Frauen in bestimmten Berufen trotz gleicher Stellung weniger als ihre männlichen Kollegen und so müssen Quoten dafür sorgen, dass genügend Frauen in Führungspositionen besetzt werden. „So können wir auch heute noch sehen, wie sich Männer und Frauen, ähnlich wie damals Wessel, Weber, Nadig und Selbert, für die Gleichberechtigung einsetzen und wir so dem Ideal Stück für Stück näher kommen, doch angekommen sind wir bei weitem noch nicht”. Übrigens – Stadtbibliothek-Leiterin Kathrin Bormann gab zum Schluss noch den interessanten, kleinen Hinweis, dass die Bibliothek ebenfalls eine tolle Verfilmung der Geschichte der Mütter des Grundgesetzes „Sterne des Lichts” zur Ausleihe anbietet. Foto:nh