Winterdienst in Bückeburg: Was Anlieger wissen müssen
Angesichts der bevorstehenden Wintermonate erinnert die Stadt Bückeburg ihre Bürger an die Regelungen für den Winterdienst. Anlieger von bebauten und unbebauten Grundstücken sind verpflichtet, Geh- und Radwege, Gossen und Parkspuren von Schnee und Eis zu befreien. Wo kein Gehweg vorhanden ist, muss ein mindestens 1,50 Meter breiter Streifen am Fahrbahnrand geräumt werden. Auch Hydranten und Versorgungseinrichtungen müssen zugänglich bleiben. Weitere Details finden Interessierte in der Straßenreinigungsverordnung und der Straßenreinigungssatzung auf der städtischen Website, dort gibt es im Bereich Bürgerservice weiterführende Informationen zum Winterdienst.