So sei derzeit noch ungeklärt, was mit den Hunden passiert, deren Halter gegen die neuen Auflagen verstoßen und denen das Tier dann abgenommen wird. In einem Gespräch, an dem auch Dr. Ulf Güber vom Kreisveterinäramt teilnimmt, tauschen die Experten ihre Standpunkte aus. Das neue Gesetz sei schon sinnvoll, findet Jutta Schneider. Sie, die Tag täglich zusammen mit ihren ehrenamtlichen Helfern für Tiere in Not im Einsatz ist, kennt eigentlich schon alle Szenarien bei ihren Einsätzen. Und hat vor allem mit Fällen von vermeintlichen „Fundhunden” zu tun, die ihrem Besitzer einfach nur „über” waren und die im glücklichsten Fall in die Obhut verantwortlicher Tierschützer kommen.
Die langwierige Suche nach dem Halter soll durch die Kennzeichnungspflicht passé sein. Doch was ist mit den Haltern, die sich nicht an die Kennzeichnungspflicht halten oder die für eine Haftpflichtversicherung kein Geld haben oder diese nicht bezahlen wollen? „Da können wir nicht auch noch für einstehen”, macht Jutta Schneider deutlich. Sie sieht die Kommune am Zug. Noch unklarer sieht für sie die Lage beim jetzt fälligen „Hundeführerschein” aus, der vom Gesetzgeber ebenfalls ab dem 1. Juli gefordert wird. Unerfahrene Hundehalter sollen einen Nachweis erbringen, dass sie für die Hundeführung geeignet sind. „Wer macht das? Und wer wird tätig, wenn ein Tier trotz aller Prüfungen später doch auffällig wird?” Da gebe es noch einige Schwachpunkte in dem neuen Gesetz, findet die Vorsitzende des heimischen Tierschutzvereins. Auch der Vertreter des Kreisveterinäramtes kann auf ihre Fragen noch keine endgültigen Antworten geben. Dr. Güber sitzt mit in einer Arbeitsgruppe, die für die Landesregierung die genauen Durchführungsbestimmungen für das Hundegesetz erarbeitet. „Da sind wir noch bei der genauen Ausgestaltung”, gibt der Tierarzt zu. Wer später für die Sachkundeprüfung der Hundehalter zuständig ist oder welchen Prüfkriterien sich die neuen Hundebesitzer stellen müssen, stehe noch nicht fest.
Güber gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass der Begriff „Hundeschule” im Landkreis nicht gesetzlich geschützt sei und man daher ganz genau schauen müsste, oder ein Hundetrainer, Zuchtvereine oder Tierschutzvereine am Ende diese Prüfungen abnehmen sollen. Er verspricht in dem Gespräch, die Argumente und Bedenken von Jutta Schneider bei den weiterführenden Gesprächen in der Arbeitsgruppe auf den Tisch bringen zu wollen. Er zeigt sich davon überzeugt, dass die neuen Vorgaben die unliebsamen Vorfälle mit Hunden deutlich reduzieren werden. Foto:pd