(bt). Folgende inhaltliche Kernpunkte nennt die Samtgemeindeverwaltung für die von ihr benannte Konzentrationszone für Windenergieanlagen nahe Beckedorf/ Lindhorst:
- bietet ausreichend Raum für einen Windpark (deutlich mehr als drei Anlagen möglich) - kommt es zu einer angrenzenden Konzentrationszone in der Samtgemeinde Nenndorf, dient die gemeindeübergreifende Konzentrationszone der Bündelung von Windenergieanlagen - der empfohlene Mindestabstand von fünf Kilometern zwischen benachbarten Windparks wird mittelfristig eingehalten, da die Zone Lüdersfeld aufgehoben wird - die Konzentration an einem Standort verhindert eine Streuung in der Landschaft - eine Höhenbegrenzung der Anlagen ist nicht vorgesehen - der Gesamtabstand zur Wohnbebauung beträgt 900 Meter, von der Rotorspitze aus gemessen - verstärkt eine bereits vorhandene Zone.