Gericht wurde die Täterin zu drei Monate Haft, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt sind verurteilt. Während der laufenden Verhandlung, erschien bei der Polizei in Bad Nenndorf eine männliche Person, die sich nach der festgenommenen Person erkundigte. Die Person wurde durch die Polizei wiedererkannt, als Mittäter des Zigarettendiebstahls. Der Täter hatte jedoch versucht, durch eine Rasur seines Vollbartes sich zu verändern und wurde ebenfalls erkennungsdienstlich behandelt. Bei der anschließenden Vernehmung gab dieser zu, seit zwei Tagen in Deutschland zu sein und den Diebstahl begangen zu haben. Der Täter wollte seine , nach Landesrecht verheiratete Ehefrau, nicht allein lassen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bückeburg wurde ein beschleunigtes Verfahren beim Amtsgericht Stadthagen durchgeführt. Dort wurde der Angeklagte gebenfalls zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.