Obwohl es noch einige Zeit bis zur Einschulung dauert, die Anmeldung zur Einschulung soll für das kommende Schuljahr bereits jetzt erfolgen. Die Schulpflicht beginnt in dem Schuljahr, in dem ein Kind bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung um ein Jahr hinausschieben. Dabei handelt es sich um die Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli bis zum 1. Oktober, den sechsten Geburtstag feiern. Darüber hinaus können auf Antrag der Sorgeberechtigten auch Kinder zur Einschulung angemeldet werden, die jünger sind, sogenannte „Kann-Kinder”. Voraussetzung ist erforderliche geistige und körperliche Schulfähigkeit sowie ausreichend soziales Verhalten. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung. Durch die aktuelle Lage können die Anmeldungen nicht persönlich entgegengenommen werden sondern müssen schriftlich erfolgen. Rückfragen sind unter 05723-2783 möglich. Kinder die möglicherweise noch in Frage kommen, könnten die entsprechenden Unterlagen auch noch zugesendet bekommen.