Am Samstag, 03.02.2024 wurde durch eine 56-jährige Dame aus Heuerßen folgender Sachverhalt angezeigt. Bereits seit Mai 2023 habe sie einen „Anlageberater”. Diesen kenne sie nicht persönlich, die Frau habe lediglich per Mail mit diesem korrespondiert. Der Berater habe auch Zugriff auf ihren PC gehabt, diesen habe sie über ein Programm an den Mann gespiegelt. Im Laufe des vergangenen Jahres habe der Unbekannte immer wieder Beträge von ihrem Konto dazu genutzt, um in Kryptowährungen zu investieren. Inzwischen seien ca. 100.000 Euro von ihm investiert worden. Die versprochenen Gewinne seien aber nie ausgezahlt worden. Jetzt habe sie ihn mehrfach aufgefordert, die Gewinne auszuzahlen, daraufhin sei der Kontakt abgebrochen worden. Dabei sei der Frau ein Licht aufgegangen, dass es sich wohl doch nicht um einen seriösen Berater handeln könnte. In diesem Zusammenhang bittet die Polizei darum, nie unbekannten Personen über Fernzugriff Zugang zum eigenen PC zu gestatten. Nichts anderes ist damit gemeint, wenn man aufgefordert wird, einer „Spiegelung” des PC zuzustimmen. Ein Fernzugriff birgt erhebliche Gefahren, es können Daten verändert oder gestohlen werden. Malware, Ransomware oder Spyware kann installiert werden, oder Transaktionen werden durchgeführt. Man sollte sich gründlich überlegen, ob man fremden Personen diesen Zugang geben möchte.