Der Lindhorster muss sich nun wegen Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und für einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
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Mit diesem Mini-Motorrad ist der 25-Jährige verbotener Weise auf der Straße unterwegs gewesen. Die Kleinstmotorräder sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen.