In der Nacht auf Montag ist es in Lindhorst zu einem Verstoß gegen das Waffengesetz gekommen. Ein 18-Jähriger muss nun mit strafrechtlichen Folgen rechnen.
Am frühen Montagmorgen (06.07.2026) gegen 00:05 Uhr alarmierten Zeugen die Polizei, nachdem im Bereich eines Feldwegs in der Verlängerung des örtlichen Freibads („In der Klahe“) mehrere Schüsse aus einer Schreckschusswaffe in die Luft abgegeben worden waren.
Im Zuge der Fahndung trafen die Einsatzkräfte auf einen 18-jährigen Tatverdächtigen aus der Samtgemeinde Lindhorst. Nach bisherigen Erkenntnissen führte er die Schreckschusswaffe im öffentlichen Raum mit sich und feuerte mehrfach in die Luft. Einen Kleinen Waffenschein besaß er nicht. Die Waffe und die dazugehörige Munition wurden sichergestellt. Gegen den Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Appell der Polizei: Kein Spielzeug - Klare Regeln für Schreckschusswaffen
In diesem Zusammenhang richtet die Polizei einen dringenden Appell an die Bevölkerung, insbesondere an junge Erwachsene:
Waffenschein ist Pflicht: Das bloße Kaufen und Besitzen einer Schreckschusswaffe (mit PTB-Zulassungszeichen) ist zwar ab 18 Jahren erlaubt - das Führen in der Öffentlichkeit erfordert jedoch ausnahmslos den Kleinen Waffenschein.
Das Schießen in der Öffentlichkeit ohne behördliche Genehmigung ist grundsätzlich verboten.
Gefahr von Verwechslungen und Panik: Schreckschusswaffen sehen echten Schusswaffen oft täuschend ähnlich. Das Hantieren mit Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit kann erhebliche Ängste in der Bevölkerung auslösen und führt regelmäßig zu großen, potenziell gefährlichen Polizeieinsätzen.