Dessen Vater, der Rodenberger Lothar Raubaum, meldete sich jetzt beim SW und wies ausdrücklich auf die damalige Unzulänglichkeit hin, die seinem Sohn zum Verhängnis geworden sei. Schon bei der Unfallaufnahme sei dies von der Polizei dokumentiert worden: Die Striche waren da; die Vorfahrtbeschilderung aber noch verhängt. Raubaum hat inzwischen einen Rechtsanwalt eingeschaltet, „der wohl auch die Samtgemeindeverwaltung anschreiben wird”. Dem Vater aber geht es vor allem darum, dass seinem Sohn als Fahranfänger nicht Unachtsamkeit oder gar Leichtsinn vorgeworfen werde: „Er hat der Markierung vertraut.” Wenn die Gemeinde erst „mit Verspätung” die Verkehrszeichen sichtbar mache, sei aus seiner Sicht ein Mitverschulden gegeben. Für die Polizei ist die Rechtslage eindeutig, auch wenn sie die vom Vater beschriebene Situation bestätigte: „Maßgebend sind die Verkehrszeichen”, erklärte Detlef Wente von der Lauenauer Station. Und diese hätten eben noch nicht die „abknickende Vorfahrt” ausgewiesen. Eine Fahrbahnmarkierung sei nur ein Hilfsmittel. Lauenaus Gemeindedirektor Uwe Heilmann räumte ein, dass die geänderte Vorfahrtsregelung „leider zeitversetzt” vollzogen worden sei. Noch liege ihm die anwaltliche Korrespondenz nicht vor. Dann werde die Sache geprüft: „Wenn da wirklich etwas falsch war, müssen wir auch dazu stehen”. Foto: al