Die Polizei warnt Hundehalter zur besonderen Vorsicht im Bereich des Mittellandkanals. Um die Suche nach dem Tierquäler zu unterstützen, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise, die zu seiner Verurteilung führen, aus. Zeugen werden gebeten, sich an die Polizei zu wenden und können sich telefonisch unter 01520-7373341 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation melden – auch anonym. „Der Unbekannte, der die gefährlichen Köder in Meinsen und Warber ausgelegt hat, muss sofort gestoppt werden, bevor Vierbeiner verletzt oder getötet werden”, so Judith Pein im Namen von PETA. „Derartige Tierquäler zu überführen ist oft schwierig, da sie agieren, wenn sie sich unbeobachtet fühlen. Deshalb kann es in solchen Fällen auf den noch so unwichtig erscheinenden Hinweis ankommen. Mit unserer Belohnungsauslobung wollen wir die Arbeit der Polizei unterstützen sowie Hundehalter für das Thema sensibilisieren und warnen. Geschädigte sollten unbedingt Anzeige bei der Polizei erstatten. Der Täter muss sich darüber im Klaren sein, dass mit gefährlichen Stoffen präparierte Köder nicht nur für Hunde, Katzen und freilebende Tiere, sondern auch für Kinder lebensbedrohlich sein können.” Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Erste-Hilfe-Maßnahmen Besteht der Verdacht, dass ein Tier einen mit Gift oder gefährlichen Gegenständen gespickten Köder gegessen hat, muss umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden. Es besteht Lebensgefahr – das Tier kann an inneren Verletzungen qualvoll sterben. Bei Vergiftungserscheinungen wie Erbrechen, Durchfall, starker Unruhe oder Apathie, blassen oder porzellanfarbenen Veränderungen an den Schleimhäuten, großen Pupillen, Atembeschwerden oder Krämpfen muss ebenfalls umgehend der Tierarzt aufgesucht werden – denn Gift wirkt schnell. Der Hund sollte beruhigt und angeleint werden. Ein Maulkorb oder eine Maulschlinge darf nicht angelegt werden, da Erstickungsgefahr bei Erbrechen droht. Ist das Tier bereits bewusstlos, sollte es in die stabile Seitenlage gebracht und die Atemwege freigehalten werden. Für eine schnelle Diagnose ist es sinnvoll, eine Probe des Köders oder des Erbrochenen mit zum Tierarzt zu nehmen. Foto: PETA Deutschland e.V.