BÜCKEBURG (hb/m). Die Stadt Bückeburg weist darauf hin, dass die Grundsteuerbescheide, die in der Vergangenheit versandt wurden, weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Die erste Rate im Jahr 2009 ist am 15.02. fällig. Die weiteren Steuertermine sind den zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheiden zu entnehmen. Des Weiteren macht die Stadt darauf aufmerksam, dass Hunde, die älter als drei Monate sind, angemeldet werden müssen. Sollte eine solche Anmeldung nicht erfolgen, muss der Hundebesitzer mit einem Bußgeld rechnen. Diesbezüglich beabsichtigt die Stadt Bückeburg, zukünftig Kontrollen durchzuführen.