In letzter Zeit stellt die Samtgemeinde Lindhorst vermehrt Verstöße gegen die Straßenreinigungsordnung fest.
Durch den langen Winter und den dadurch notwendigen Streudienst sind die Verunreinigungen der Gossen zum Teil recht erheblich. Es wird deshalb daran erinnert, dass die Anlieger gemäß der Satzung zur Übertragung der Straßenreinigungspflicht verpflichtet sind, Straßen, Wege und Plätze, Gossen, Seiten- und Randstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften sauber zu halten.
Die Samtgemeinde weist darauf hin, dass verstärkt Kontrollen zur Einhaltung der Vorschrift durchgeführt und Verstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.