Die Gemeindeverwaltung sieht das anders. Die Zuständigkeit für den Bereich des Bahnhofsvorplatzes in Lindhorst auf Seiten der Bahnhofstraße ist nach Aussage des Lindhorster Gemeindedirektors Jens Schwedhelm klar geregelt. „Was die Eigentumsfragen in den Bereichen der Fahrradständer angeht, ist ganz deutlich der Ansprechpartner die Deutsche Bahn,” sagt er. Dies gelte auch für den Bereich des Aufgangs zum Bahnsteig sowie für den Autoparkplatz. Ob es einen vor langer Zeit abgeschlossenen Vertrag in irgendeiner Form mit der Bahn gibt, ist Schwedhelm nicht bekannt. Der Bauhof der Gemeinde ist nach seiner Aussage wöchentlich vor Ort und reinigt die Bereiche, für die die Gemeinde zuständig ist. Dies ist das Areal vor dem Straßentunnel und der Parkplatz auf der anderen Seite des Bahngeländes Richtung Schöttlingen. Die Kommune strebt, so der Gemeindedirektor, ein Gespräch mit der Deutschen Bahn in dieser Angelegenheit an. Foto: privat