Folgender Personenkreis kann geehrt werden: Sportler, die an Weltmeisterschaften, Europameisterschaften, Olympiaden und Deutschen Meisterschaften teilgenommen haben. Bei Deutschen Meisterschaften erfolgt die Ehrung bis Platz 15. Geehrt werden können Sportler, welche die Plätze eins bis drei bei Landesmeisterschaften belegt haben oder Bezirksmeister geworden sind.
Für eine Auszeichnung kommen zudem Sportler bei einem zwanzigfachen Erwerb des Deutschen Sportabzeichens, zehnfachen Erwerb des Deutschen Familiensportabzeichens sowie beim fünffachen Erwerb des Schülersportabzeichens (und jeweils der weitere fünfmalige Erwerb) in Frage. Die Arbeitsgemeinschaft Bückeburger Sportvereine und die Verwaltung haben ein Vorschlagsrecht bei besonderen sportlichen/ehrenamtlichen Leistungen.