Der Kirchenvorstand ist das Gremium, das von den wahlberechtigten Mitgliedern der Kirchengemeinde gewählt wird. Gemeinsam mit dem Pfarramt leitet er die Gemeinde und trägt die Verantwortung für das christliche Leben in dieser. Unter anderem obliegen ihm die Seelsorge und die Diakonie, die Mitgestaltung der Gottesdienste, die Verwaltung der kirchlichen Gebäude und Grundstücke sowie die Erstellung des Haushaltsplanes. Er ist zuständig für das Arbeitsumfeld und die Dienstaufsicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der kirchlichen Gemeinde und sorgt für die Besetzung von Pfarr- beziehungsweise Diakonen-Stellen. Das Leitungsgremium der Kirchengemeinde setzt sich aus sechs gewählten und drei berufenen Kirchenvorstehern zusammen.
Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Wählerliste eingetragen ist. Deshalb sollte jeder einen Blick in die Liste werfen. Diese liegt zur Einsichtnahme vom 8. bis einschließlich 30. Januar zu den Öffnungszeiten im Gemeindebüro und jeweils nach den Gottesdiensten in der Kirche aus. Innerhalb dieses Zeitraumes werden auch die Wahlvorschläge für die Kandidatinnen und Kandidaten vom Pfarramt oder Kirchenvorstand entgegengenommen.
Kandidieren können alle in der Wählerliste eingetragenen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit wenigstens drei Monaten in der Gemeinde leben. Außerdem ist die schriftliche Unterstützung von zehn wahlberechtigten Gemeindegliedern erforderlich. „Wenn man wissen will, was in einem steckt, von dem man noch nicht wusste, dass es da ist, sollte in den Kirchenvorstand gehen.” Dieses Fazit eines zurzeit aktiven Mitglieds des Kirchenvorstandes sollte allen Mut zu einer Kandidatur machen. Foto:privat