Auch dem NABU sind „...die Brenntage schon seit längerem ein Dorn im Auge”, so Büscher. Dabei sind es nicht nur die Geruchsbelästigung und die über Rinteln liegende Dunstglocke, welche die Naturschützer stören: „Das Verbrennen von Biomasse, in die Kohlenstoffdioxid eingelagert ist und das durch die Verbrennung freigesetzt wird, konterkariert die Klimaschutzziele”, wie Büscher erläutert. „Und tatsächlich ist es so, dass die Brenntage genutzt werden, um allerhand andere Materialien zu entsorgen, wodurch zusätzlich Schadstoffe in die Atmosphäre gelangen”, weiß der NABU-Vorsitzende. Es sei kaum zu vermitteln, dass Rinteln noch an den Brenntagen festhält, während andere Gemeinden in Schaumburg die Brenntage bereits abgeschafft haben oder konkret über die Abschaffung der Brenntage nachdenken, wie es zur Zeit in Stadthagen der Fall ist: „Wir hoffen darum, dass die Stadt die Zeichen der Zeit erkennt und über Alternativen zu den Brenntagen nachdenkt”, appelliert Büscher.
Für die Naturschützer ist klar, dass Buschwerk und Reisig viel zu schade sind, um verbrannt zu werden. Manche Tierarten seien dringend aufs Totholz angewiesen. Schnittholz und Reisig sollten deshalb möglichst in der Landschaft bleiben. Auch jeder Gartenbesitzer kann der landschaftlichen Strukturarmut entgegenwirken. Schnittholz und Gestrüpp schaffen Lebensraum und Unterschlupf für Vögel und Kleintiere, so Büscher: „Dass das Schnittgut nicht ökologisch sinnvoll verwendet, sondern einfach verbrannt wird, ist eigentlich ein Jammer.” Ein von Brombeeren oder Wildrosen überwucherter Reisighaufen, ein Holzstoß in einem dichten Gebüsch aus heimischen Sträuchern wie Holunder und Weißdorn - mit geringem Aufwand, etwas Phantasie und gutem Willen lässt sich so ein Stück Natur zurück in den Garten holen. Auch für den Kern eines Hügelbeets ist Reisig sehr gut zu verwenden. Gehäckseltes Schnittholz sollte für den Gartenfreund kein wertloser Abfall sein, sondern ein wertvoller natürlicher Bodendecker (Mulch) und Langzeitdünger. Nur bei den traditionellen Osterfeuern sieht der NABU - bei ordnungsgemäßer Umschichtung vor dem Verbrennen - eine Ausnahme.Foto: ste