Ferner war einer Streifenwagenbesatzung des Bückeburger Polizeikommissariats ein Pkw aufgefallen, an dem die Zulassungssiegel fehlten. Bei der daraufhin durchgeführten Kontrolle des Pkw wurde festgestellt, dass das Fahrzeug bereits Mitte 2012 wegen fehlenden Versicherungsschutzes von Amts wegen entstempelt worden war. Bei der weiteren Überprüfung der 42-jährigen Fahrerin konnte diese keinen Führerschein vorlegen. Dieser war ihr bereits vor zwei Jahren entzogen worden.