Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde - bei Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache der Pass - unbedingt vorzulegen. Bei unverheirateten Eltern kann nur der sorgeberechtigte Elternteil das Kind anmelden. Sollten für das Sorgerecht besondere Regelungen getroffen worden sein, sind die entsprechenden Unterlagen mitzubringen. Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder werden von den Grundschulen einzeln angeschrieben und eingeladen. Betroffene Eltern, die keine schriftliche Einladung erhalten haben, vereinbaren bitte einen Termin mit der entsprechenden Schule.