Eine 82-jährige Bückeburgerin unternahm mehrere Versuche, mit ihrem Pkw eine Parkbucht auf dem Dr.-Witte-Platz in Bückeburg anzusteuern und beschädigte hierbei ein Fahrzeug. Trotz Ansprechens eines Zeugen entfernte sich die Frau von der Unfallstelle und ihrem arg verbeultem Auto, das zwei Einstellplätze blockierte. Bei einer Überprüfung durch die Polizei konnte sie weder einen Führerschein noch Zulassungsbescheinigung für ihren Pkw vorlegen, bei dem der Tüv im Sommer 2016 abgelaufen war. Die Beamten konsultierten das Amtsgericht Bückeburg, weil nach deren Einschätzung erhebliche körperliche Mängel bei der Fahrzeugführerin vorlagen. Das Amtsgericht Bückeburg untersagte daraufhin der Rentnerin die Weiterfahrt.