Die Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates erfolgt in einer Delegiertenversammlung, zu der die Samtgemeinde Sachsenhagen einlädt. Alle Vereine und Gruppierungen in den Mitgliedsgemeinden, die in der Seniorenarbeit tätig sind, sowie die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und Seniorengemeinschaftseinrichtungen können jeweils zwei Delegierte, die passiv wahlberechtigt sein müssen, in die Delegiertenversammlung entsenden. Senioren, die nicht in Vereinen oder Gruppeirungen der Altenarbeit organisiert sind, sind auf schriftlichen Antrag auch als Delegierte zur Wahl zugelassen. Alle interessierten Seniorinnen und Senioren, die als unabhängige Bewerber an einer Mitwirkung und Mitgliedschaft im Seniorenbeirat interessiert sind, werden gebeten, bis zum 15. September einen schriftlichen Antrag auf Zulassung als Delegierte beziehungsweise Delegierter zur Wahl des Seniorenbeirates zu stellen. Der Antrag ist zu richten an die Samtgemeinde Sachsenhagen, Schloßstraße 3, 31558 Hagenburg.