In welchen Situationen ist es sinnvoll eine Vorsorgevollmacht zu erteilen? Welche formellen Vorgaben gibt es? Wie wird eine Betreuung eingerichtet? Welche Aufgaben haben Bevollmächtigte oder Betreuer? Mit einer Vorsorgevollmacht wird jemand beauftragt, der Entscheidungen für einen anderen treffen muss, wenn dieser jemand selber nicht dazu in der Lage ist. Eine weitere Möglichkeit für einen anderen Menschen zu handeln, ist die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung. Eine Rechtsvertretung kann aufgrund einer Altersgerechtigkeit, durch einen Unfall oder eine Erkrankung nötig werden. Der Betreuungsverein Schaumburg informiert am Dienstag, dem 26. September, um 19 Uhr im Diakonie-Pflegedienst/Betreuungsverein, Petzer Straße 47, über Möglichkeiten und Grenzen von Vorsorgevollmacht und Betreuung. Weitere Möglichkeiten der Selbstbestimmung und Vorsorge sind Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.