Der Obdachlose ging zwar über die aktivierte Fußgängerampel bei Grün los, war aber nur mit Trippelschritten unterwegs und befand sich bei „Rot” mitten auf der Fahrbahn. Der Alkoholisierungsgrad und das defekte Rad am Rollator trugen zum Schneckentempo bei. Die verständigten Polizeibeamten stellten bei dem Mann eine Desorientierung fest und verständigten sich mit dem 50-Jährigen über ein Schutzgewahrsam in einer der freien und beheizten Gewahrsamszellen der Polizei Bückeburg.