1. Sportler, die sich durch ihre Leistung zur Teilnahme an Weltmeisterschaften, Europameisterschaften, Olympiaden und Deutschen Meisterschaften qualifiziert haben und an diesen Wettkämpfen teilgenommen haben. Bei Deutschen Meisterschaften erfolgt die Ehrung bis Platz 15. 2. die 1., 2., und 3. bei Landesmeisterschaften 3. die 1. bei Bezirksmeisterschaften 4. zwanzigfacher Erwerb des Deutschen Sportabzeichens, zehnfacher Erwerb des Deutschen Familiensportabzeichens sowie fünffacher Erwerb des Schülersportabzeichens (und jeweils der weitere fünfmalige Erwerb) 5. für besondere sportliche / ehrenamtliche Leistung auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft oder der Verwaltung