Aus dem politischen Raum wurden mehrfach Ideen geäußert, beispielsweise auf benachbarten Grundstücken Möglichkeiten zur Schaffung neuer Räumlichkeiten zu nutzen. Weil die Potentiale auf dem Areal an der Langen Straße der Deisterstadt weitgehend ausgereizt sind. Dies hat der Schulausschuss des Landkreises in seiner vergangenen Sitzung noch einmal deutlich unterstrichen. Weitere Räume könnten für die Grundschule auf dem Gelände nicht mehr zur Verfügung gestellt werden, betont die Beschlussvorlage ausdrücklich. Zusätzlicher Platzbedarf könne nur außerhalb des Grundstückes gedeckt werden.
Kurzfristig einzuleitende Maßnahmen beschloss der Bauausschuss auf der Sitzung ebenfalls, die mit einem Kostenaufwand von kalkulierten rund 1,9 Millionen Euro jedoch auch alles andere als ein Pappenstiel sind. Vorgesehen ist die Schaffung eines dreistöckigen Neubaus, der in einer Nische zwischen der Mensa und dem Eingang zur Schule Förderschule am Deister vorgesehen ist. Drei zusätzliche Klassenräume sollen so entstehen. In einer früheren Planung sollten Räume im Obergeschoss zur Klassenräumen umgebaut werden. Aus Brandschutzgründen und wegen geringer Deckenhöhen verwarf die Landkreisverwaltung diese Planung wieder. Mit dieser Maßnahme werde in einer relativ kostengünstigen Lösung das Ziel erreicht, wie die Verwaltungsvorlage für den Schulausschuss formuliert. Außerdem soll das Mensa-Gebäude ein Stück weit versetzt werden. Die Bodenplatte darunter ist nicht für Aufbauten geeignet. Ursprünglich war geplant gewesen, unter der auf Säulen stehenden Mensa zusätzliche Räumlichkeiten zu schaffen. Die ehemalige Hausmeisterwohnung wurde bereits zu einem Klassenraum umgebaut, sie wird nun von der Grundschule genutzt.
Bis die neuen Klassenräume für die Förderschule fertig sind, wird diese Container nutzen, die bereits auf dem Schulhof stehen und derzeit bezugsfertig gemacht werden. Grundlage der gemeinsamen Nutzung des Standortes durch die Förderschule (Zuständig für das Gebäude ist der Landkreis) und die Grundschule (Zuständig Samtgemeine Rodenberg) ist eine Nutzungsvereinbarung, sie umfasst auch die Kosten für die Bauunterhaltung.
Die Grundschule wird die Samtgemeinde auch in den kommenden Jahren ganz erheblich beschäftigen. Ab 2026 besteht die Ganztagspflicht, die zu einem nochmals erheblich ausgeweiteten Raumbedarf führen wird. Hier wird die Samtgemeindeverwaltung verschiedene Varianten entwickeln, die unter anderem die Ausdehnung auf Nachbargrundstücke zum Inhalt haben werden. Auch eine Neubaulösung wird diskutiert werden. Das Beispiel der Samtgemeinde Niedernwöhren zeigt, dass die Anpassung an den Ganztag zu einem Großprojekt werden kann.