Der Landkreis Schaumburg hat die am 4. Dezember 2025 erlassene Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel in der Gemeinde Hagenburg, einschließlich Altenhagen, mit Ablauf des 23. Januar 2026 aufgehoben. Diese Maßnahme war notwendig geworden, nachdem in der Region um das Steinhuder Meer und die angrenzenden Meerbruchwiesen infizierte Wildvögel tot aufgefunden wurden.
Inzwischen hat sich das Geflügelpestgeschehen deutschlandweit deutlich beruhigt. Der Landkreis Schaumburg folgt damit dem Beispiel anderer niedersächsischer Landkreise, die ebenfalls ihre Aufstallungspflicht zurückgenommen haben. Seit 30 Tagen wurden in den Gemeinden Hagenburg und Steinhude sowie am Steinhuder Meer keine weiteren toten Wildvögel mit Geflügelpest entdeckt. Die Gefahr, dass Geflügelpestviren durch infizierte Wildvögel in Geflügelhaltungen in Hagenburg eingetragen werden, wird derzeit als gering eingeschätzt.
Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse können sich nun wieder frei bewegen. Dr. Kerstin Haver, Leiterin des Amts für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, betont: „Die Aufstallung ist unter Berücksichtigung des Tierwohls nicht mehr gerechtfertigt.“
Trotz der Aufhebung bleibt der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen Verbreitung von HPAIV-Infektionen oberste Priorität. Geflügelhaltende müssen die empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten, da sie gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Die ergangene Allgemeinverfügung zur Aufstallung und deren Aufhebung können Interessierte auf der Homepage des Landkreises Schaumburg unter der Rubrik „Aktuelles” einsehen.