Die Vogelgrippe (auch Geflügelpest genannt) bereitet sich in Deutschland und in Niedersachsen aus, im Landkreis Schaumburg ist bisher allerdings noch kein Fall gemeldet. Die Krankheit ist hochansteckend und für Geflügel wie Hühner und Puten nahezu immer tödlich, für den Menschen allerdings eher ungefährlich.
In Geflügelbetrieben in anderen Landkreisen mussten bereits Tausende von Tieren getötet werden, weil sich der Virus in den Beständen ausgebreitet hatten. Ansteckungen des Menschen sind grundsätzlich möglich, aber selten und soweit bekannt stets mild oder symptomlos verlaufen, wie der Internetauftritt www.tierseucheninfo.niedersachsen.de des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im entsprechenden Beitrag festhält.
Trotzdem wird dringend empfohlen, keine erkrankten oder toten Wildvögel anzufassen. Der Hintergrund ist die hohe Ansteckungsgefahr des die Krankheit verursachenden Virus. Dessen weitere Ausbreitung gerade auch in die Haltungsbetriebe soll verhindert werden. Menschen könnten zu Virusträgern werden und die Vogelgrippe so weitergeben. Insbesondere Kraniche sowie andere Wasservögel sind derzeit von der Krankheit betroffen.
Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hebt folgende Verhaltensmaßregeln vor, für die Bürger, die kranke oder tote Wildvögel sehen. So sollen diese nicht angefasst werden. Weder Tierauffangstationen noch Artenschutzeinrichtungen könnten erkrankten Tieren derzeit Hilfe leisten, wie auch der Nabu mitteilt. Stattdessen sollten sich Bürger, die ein verendetes oder offenbar krankes Tier sehen, an das Veterinäramt ihres Landkreises wenden. Dieselben Vorsichtsmaßnahmen sind beim Auffinden verendeter Fleischfresser, hier vor allem Füchse, zu beachten.
Auch ein Kontakt von Hunden mit toten Vögeln sollte verhindert werden. So soll ebenfalls die Gefahr der Verbreitung der Krankheit verhindert werden.
48 Stunden nach Kontakt zu toten Vögeln soll zudem keine Geflügelstatt betreten werden. Nach einem Küstenbesuch sollen die Schuhe gereinigt werden.
Für Geflügelhalter gilt es, unbedingt zu verhindern, dass ihre Tiere in Kontakt zu Wildvögeln oder deren Ausscheidungen kommen. Dazu zählt zum Beispiel zu vermeiden, dass Wildvögel an die Futterstellen und Tränken von Haus-Geflügel kommen. Auch Einträge von oben sollten durch dichte Abdeckungen verhindert werden. Ein Infoblatt für kleine Geflügelhobbyhaltungen ist ebenfalls im Internetauftritt des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu finden. Bei Auftreten der Vogelgrippe im Landkreis kann dieser eine „Aufstallungspflicht“ anordnen. Eine solche Stallpflicht hatte der Landkreis bei Redaktionsschluss noch nicht angeordnet. Dies ist allerdings in Landkreisen in Niedersachsen wie Cloppenburg der Fall, nachdem dort Fälle von Geflügelpest aufgetreten waren.
Der Nabu appelliert, Hunde möglichst nicht frei laufen zu lassen, insbesondere in Rastgebieten von Vögeln. Aufgeschreckte Tiere könnten in andere Regionen ausweichen und das Virus weitertragen. Zudem würden bereits infizierte Tiere zusätzlich geschwächt.
Hund und Katze erkranken selten, dieses ist jedoch nicht ausgeschlossen. Das Fressen von infizierten Vögeln kann zum Ausbruch der Vogelgrippe führen, hier kann es dann auch zu schweren Verläufen bis hin zum Tod der Haustiere kommen.
Foto: Frank Derer