Wer seinen Führerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten hat, sollte sich den 19. Januar 2026 im Kalender markieren: Bis zu diesem Datum muss der alte Führerschein gegen den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle (Straßenverkehrsamt in der Nordsehler Straße 38, Stadthagen oder Klosterstraße 20, Rinteln). Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig und bietet erhöhte Fälschungssicherheit.
Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine verlängerte Frist: Sie müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Der Umtausch ist verpflichtend, und wer weiterhin mit einem alten Führerschein unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Es ist daher ratsam, die Fristen im Blick zu behalten und rechtzeitig den Umtausch zu veranlassen.