Am kommenden Montag, dem 8. September ab 18 Uhr berät der Stadtrat über die Frage der Wiederinbetriebnahme der Festhalle. Offenbar rechnet das Verwaltungsteam mit regem Interesse aus der Bürgerschaft an der öffentlichen Sitzung, diese findet daher im Ratskellersaal statt.
Das Thema wird in der Stadtgesellschaft intensiv diskutiert. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob das sanierungsbedürftige Gebäude in direktem Zugriff der Stadt bleibt, oder in die Hände eines Investors übergeben wird. Die SPD/Grüne-Gruppe sieht ein Modell mit einer Veräußerung an einen privaten Investor kritisch. Sie bevorzuge eine Variante in Form einer Verpachtung, als Teil einer Betreibergesellschaft oder in einem Betreiberkonsortium, wie die Gruppe in einer Pressemitteilung festhielt (wie berichtet).
Das Verwaltungsteam hatte verschiedene Varianten zu Sanierung und Betrieb der Festhalle vorgestellt und abgewogen. Die daraus entwickelte Empfehlung entsprach nicht den Vorstellungen der Mehrheitsgruppe SPD/Grüne. Der Verwaltungsvorschlag sah vor, das Gebäude an einen Investor abzugeben, der sich bereit erklärt hatte, dieses zu sanieren, um es anschließend zu betreiben. Die städtischen Wirtschaftsbetriebe hatten erklärt, den Betrieb in Eigenleistung kaum stemmen zu können. Zudem sei dabei mit erheblichen jährlichen Defiziten zu rechnen, wie Bürgermeister Oliver Theiß argumentierte.
Großer Vorteil gegenüber der Verpachtung an einen Betreiber sei beim Veräußerungsmodell zudem, dass der Investor die Sanierung des Gebäudes anbietet, wie Theiß festhielt. Dieser würde so die erheblichen Kosten übernehmen, um die Halle in einen modernen Zustand zu versetzen, so der Bürgermeister. Eine Chance, zu einer Sanierung zu kommen, ohne die leere Stadtkasse weiter zu belasten, so das Verwaltungsteam. Ein Weg, den auch CDU und FDP befürworten, wie diese auf der letzten Ratssitzung und per Pressemeldung zum Ausdruck brachten.
SPD und Grüne erklärte, dass sie bei einer Veräußerung die Gefahr sähen, den Zugriff auf ein zentrales Areal für die Gestaltung der Stadtentwicklung zu verlieren. Zudem sei es wichtig, die Halle auch für stadteigene Veranstaltungen nutzen zu können. Angesichts der Bedeutung der Festhalle für die Stadt, seien Investitionen zu ihrer Sanierung gerechtfertigt.
Die Befürworter des Veräußerungsmodells bezeichnen solche Befürchtungen als unbegründet. Scheitere das Betreiberkonzept des Investors, werde der Stadt ein Rückkaufsrecht zum halben Verkehrswert eingeräumt. Sie erhalte dann also eine modernisierte Halle zurück. Auch sei dieser zu einem Erbpachtvertrag bereit, mit dem Festgelegt würde, dass die Halle eines Tages ohnehin an die Stadt zurückfalle. Zudem solle vertraglich festgelegt werden, dass die Halle für eine Reihe von Veranstaltungen vom Schützenfest bis zur Regionalschau genutzt werden könnten.
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Die Sanierung des ZOB steht vor dem Start. Sie wird mit einer Sperrung verbunden sein, die ab dem 15. September beginnen soll.