Wie sieht die Zukunft des Kurparks aus? | Schaumburger Wochenblatt

Wie sieht die Zukunft des Kurparks aus?

Auch nach der LaGa könnten die Zäune und Tore zum Kurpark bleiben, den Zugang öffnen und die Anlage schützen.  (Foto: gk)
Auch nach der LaGa könnten die Zäune und Tore zum Kurpark bleiben, den Zugang öffnen und die Anlage schützen. (Foto: gk)
Auch nach der LaGa könnten die Zäune und Tore zum Kurpark bleiben, den Zugang öffnen und die Anlage schützen. (Foto: gk)
Auch nach der LaGa könnten die Zäune und Tore zum Kurpark bleiben, den Zugang öffnen und die Anlage schützen. (Foto: gk)
Auch nach der LaGa könnten die Zäune und Tore zum Kurpark bleiben, den Zugang öffnen und die Anlage schützen. (Foto: gk)

Schützenoberst Michael Grädener scherzte in seiner Festansprache auf dem Rodenberger Bürgerschützenfest über die Stadtkasse Bad Nenndorf. Jeder könne sie mit einem lohnenden Besuch der Landesgartenschau (LaGa) unterstützen: „Denn die hat es nötig.“ Außerdem scherzte er mit „Gerüchten, die besagen, dass die LaGa-Kassenhäuschen im Anschluss an die neue Brücke über die B65 montiert werden, um dort Mautstationen einzurichten“.

Grädener ahnte sicherlich nicht, dass er damit ein ganz aktuelles Thema der Kurstadt ansprach, in dem es zwar nicht um die Einrichtung von Mautstationen, aber vor allem um die Zukunft des Kurparks und dessen Finanzierung geht.

Worum geht es hierbei? – Bis zu Beginn der Landesgartenschau wurde der Kurpark steuerrechtlich als gewerblicher Betrieb der Stadt geführt. Der Hintergrund war, dass über Gästebeiträge Einnahmen erzielt wurden.

„Dadurch konnten sämtliche Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen – also Sanierungen, Neubauten, Pflege und Wartung – netto abgerechnet werden. Die Mehrwertsteuer musste insoweit nicht getragen werden“, erläutert Stadtdirektor Mike Schmidt (CDU).

Durch eine unerwartete Änderung der Rechtslage – aufgrund eines EuGH-Urteils aus dem Jahr 2023 und eines darauf aufbauenden Schreibens des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2025 – „die leider während der Bauphase der LaGa eintrat“, habe sich dies jedoch gegenüber dem Kurpark grundlegend geändert.

Jetzt heißt es, dass ein Kurpark überwiegend von der Allgemeinheit und nicht von zahlenden Gästen genutzt werde.

Schmidt: „Damit ist er steuerrechtlich kein gewerblicher Betrieb mehr, sondern ein öffentlicher Park. Die Folge wäre, dass Investitionen künftig brutto abzurechnen sind und erhebliche Umsatzsteuerbeträge zurückgezahlt werden müssten.“

Die politischen Gremien seien darüber fortlaufend informiert worden, betont Schmidt. Trotzdem argumentiert beispielsweise Ralph Tegtmeier (SPD) auf Facebook: „Die Fehlplanungen sollen Folgen haben.“

Er räumt gegenüber dieser Zeitung allerdings ein, dass „darüber wohl mal in einem Finanzausschuss oder Fremdenverkehrsausschuss“ berichtet wurde. „Da war ich allerdings nicht dabei ... In Ratssitzungen gab es bei der – vorübergehenden – Aufhebung der Satzungen einen Hinweis, dass Anpassungsbedarf besteht. Vermutlich war das für die Öffentlichkeit aber alles bislang nicht so konkret greifbar.“

Aber gerade derartige Äußerungen von Mitgliedern im Stadtrat Bad Nenndorf haben nach Informationen des Autors Diskussionen und viele Fragen in der städtischen Öffentlichkeit ausgelöst sowie den Eindruck erweckt, als würde die Verwaltung „hintenherum und entgegen besseren Wissens“ handeln.

Niemand habe nachgefragt, niemand im Stadtrat oder entsprechenden Ausschüssen habe gar einen Antrag im Vorfeld gestellt, der Auskunft über die Zukunft nach der LaGa zum Inhalt hatte, betont Schmidt, und erläutert die zukünftigen und hierbei wesentlichen Handlungsoptionen.

„Die erste Option: Der Kurpark wird wie früher vollständig geöffnet. Dann müsste nach heutigem Stand Umsatzsteuer in einer Größenordnung von etwa 3,5 bis 4 Millionen Euro zurückgezahlt werden.

Zweite Möglichkeit: Der Kurpark bleibt in der Saison vom 1. April bis 31. Oktober eingezäunt und es wird ein moderater Eintritt erhoben. Etwa ein bis zwei Euro pro Besuch oder mit einer günstigen Dauerkarte. Dadurch könnte die steuerliche Einstufung als wirtschaftlicher Betrieb erhalten bleiben.

Die dritte Möglichkeit ist, wie bei Variante zwei, allerdings mit kostenfreiem Eintritt für Bad Nenndorferinnen und Bad Nenndorfer. Nach Auskunft des Finanzamts wäre dies zulässig, weil sie den Kurpark bereits über ihre Steuern mitfinanzieren. Für Einwohnerinnen und Einwohner der Nordgemeinden gilt das steuerrechtlich allerdings nicht“, was Schmidt ausdrücklich bedauert.

„Die vierte Variante: Ein Teil des neu gestalteten Kurparks bleibt saisonal eingezäunt und wird weiterhin touristisch mit Blumen, Veranstaltungen und weiteren Angeboten vermarktet. Gerade bei Reiseveranstaltern und Busunternehmen besteht hierfür nach wie vor eine hohe Nachfrage“, so Schmidt.

Außerdem betont er, dass neben den steuerlichen und finanziellen Gesichtspunkten auch der langfristige Schutz der im Zuge der Landesgartenschau geschaffenen Werte eine zentrale Rolle spiele. Hochwertige Pflanzungen, neue Anlagen und öffentliche Investitionen müssten dauerhaft gepflegt und vor Vandalismus sowie unsachgemäßer Nutzung geschützt werden.

So stelle sich im Kern der Sachverhalt dar, den die Verwaltung der Politik zur Entscheidung vorgelegt habe, auch wenn es hier stark verkürzt dargestellt sei und viele steuerrechtliche Details nicht dargestellt seien. Der Rat wird in seiner Sitzung am 7. Oktober, 19 Uhr, darüber beraten müssen.


Winfried Gburek
Winfried Gburek
Freier Redakteur Schaumburger Wochenblatt
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