Rinteln ist eine Stadt mit Historie. Das ist zum einen Segen, weil viele Menschen genau deswegen nach Rinteln kommen, zum anderen aber auch Fluch, weil die Sanierung alter Häuser so richtig ins Geld gehen kann. Am Nordrand der Weserbrücke steht eines der sehenswertesten Häuser der Weserstadt mit einer besonders schönen Holzveranda in pittoresker Ausführung. Doch der Zahn der Zeit nagt seit langem auch an diesem Haus, dass 1987 von dem Ehepaar Breitfeld und Breitfeld-Markowski erworben wurde und das seitdem immer weiter zu verfallen droht. Ein Grund nach Meinung der Eigentümerin dafür: Nur drei Wochen nach Kauf wurde das Haus unter Denkmalschutz gestellt. Dies sei ein Hemmschuh für die Besitzer bei der Sanierung des Hauses. Jetzt wurde bereits die Veranda provisorisch abgestützt. Deshalb nahm das SW Kontakt auf mit Maria Breitfeld-Markowski aus Berlin, der Eigentümerin des Gebäudes. Sie teilte mit, dass sie höchstvorsorglich die Veranda habe abstützen lassen, nachdem im April 2022 von der unteren Denkmalschutzbehörde eine Aufforderung dazu kam. Bereits kurz nach dem Kauf des Gebäudes habe man angefangen, dieses zu sanieren. Teilweise sei das Balkenwerk der Veranda und Glasscheiben ersetzt worden und dazu habe es auch Fördermittel gegeben. Bereit 2020 und jetzt im Herbst letzten Jahres sei es dann zu zwei Einbrüchen in das Gebäude gekommen und dabei sei ein großer Vandalismusschaden entstanden. Nachdem ihr Mann Bernd Breitfeld am 21. September 2015 in Rinteln direkt vor seiner Haustür einen folgenschweren Verkehrsunfall erleiden musste, sei er auf den Rollstuhl angewiesen und ein Pflegefall. Bernd Breitfeld war zu seinen Zeiten in Rinteln selbst ein engagierter Denkmalschützer im Arbeitskreis Denkmalschutz und setzte sich unter anderem für den Erhalt des „Gessnerschen Hauses” (heute Kochkater) ein. Sein eigenes Haus ließ er allerdings - zumindest von außen sichbar - verfallen. Maria Breitfeld-Markowski machte der Stadt Rinteln und dem Denkmalschutz schwere Vorwürfe, dass von dort aus der Erhalt des Hauses torpediert worden sei und es an Fördermitteln mangele. Zu ihren jetzigen Plänen mit dem Haus und dem ebenfalls auf dem hinteren Teil des Grundstücks unvollendeten Fahrradhotel wollte sie keine Angabgen machen. Allerdings: „Durch den Unfall meines Mannes hat das Haus eine nachgeordnete Priorität in unserem Leben”, so Breitfeld-Markowski. Das SW wollte von der Stadt Rinteln wissen, wie man Eigentümern denkmalgeschützter Häuser hilft und was die Stadt für Möglichkeiten hat, den Erhalt der Häuser von den Eigentümern einzufordern. Neben dem Breitfeld-Haus gibt es ein weiteres Fachwerk-Schmuckstück in der Krankenhäger Straße, das seit Jahren leer steht und bei dem es nach Informationen des SW Konflikte zwischen Eigentümer und Stadt in Sachen Denkmalschutz gibt. Marco Samland aus dem Bauamt der Stadt Rinteln antwortet.

SW: In Rinteln gibt es mindestens zwei Gebäude, die denkmalgeschützt sind, leer stehen und zum Teil verfallen. Dabei handelt es sich um ein Gebäude in der Krankenhäger Straße (an der Engstelle) und das Haus des Herrn Breitfeld am Nordrand der Weserbrücke. Dort ist bereits der Vorbau abgestützt worden.
Wie hilft Rinteln Besitzern von denkmalgeschützten Häusern bei deren Erhalt?

Marco Samland: Die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Rinteln unterstützt die Denkmaleigentümer durch Beratung unter anderem auch im Hinblick auf eine denkmalverträgliche Sanierung. Hilfestellung leistet die Stadt Rinteln zudem durch Zurverfügungstellung von Fördermitteln sowie Beratung im Hinblick auf Möglichkeiten, weitere Fördermittel anderer Stellen zu erhalten. Die Abstützung des Vorbaus (am Haus Breitfeld) wurde durch den Eigentümer selbst veranlasst und beauftragt.

SW: Hat es für den Erhalt des Vorbaus des Breitfeld-Gebäudes Mittel aus dem Denkmalschutz gegeben. Angeblich sollen 25.000 Euro vor einigen Jahren zur Sanierung des Vorbaus geflossen sein? Wenn ja: Ist die Verwendung der Mittel überprüft worden, bzw. wird sie überhaupt überprüft?

Marco Samland: Für die Wiederherstellung der Veranda wurden vor längerer Zeit aus Mitteln des Denkmalschutzes Zuschüsse gewährt. Die Auszahlung ist erst nach nachweislicher Durchführung der Arbeiten erfolgt, so dass die Verwendung der Mittel nachvollzogen wurde.

SW: Welche Maßnahmen gedenkt die Stadt zu tun in Sachen des Hauses Krankenhäger Straße? Dort soll nach vorliegenden Informationen ein Sanierungskonzept nur daran gescheitert sein, da der Denkmalschutz eine Innenumgestaltung des Hauses verweigerte.

Marco Samland: Die untere Denkmalschutzbehörde hat das betroffene Gebäude erst vor kurzem im Rahmen eines Ortstermines in Augenschein genommen, um dessen Zustand zu überprüfen. Der Zustand des Gebäudes erfordert derzeit keine Anordnungen der unteren Denkmalschutzbehörde, kleinere erforderliche Maßnahmen wurden den Eigentümern beim Ortstermin mitgeteilt. Ein Baudenkmal ist etwas Besonderes. Kulturdenkmale, darunter auch Baudenkmale, haben einen so hohen Stellenwert, dass für den Umgang hiermit mit dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz eine spezielle rechtliche Grundlage geschaffen wurde. Ein Baudenkmal darf nicht so verändert werden, dass dessen Denkmalwert beeinträchtigt wird. Sofern dies nicht berücksichtigt wird, kann einem Sanierungskonzept aus Sicht des Denkmalschutzes nicht zugestimmt werden.