Wurde der Burggraben-Schlamm illegal entsorgt? | Schaumburger Wochenblatt

Wurde der Burggraben-Schlamm illegal entsorgt?

Der aufgespülte Schlamm. (Foto: privat)
Der aufgespülte Schlamm. (Foto: privat)
Der aufgespülte Schlamm. (Foto: privat)
Der aufgespülte Schlamm. (Foto: privat)
Der aufgespülte Schlamm. (Foto: privat)

Als das Wasser aus dem Rodenberger Burggraben abgelassen wurde, konnte man nicht ahnen, dass nach der Säuberung des Burgteiches sich auch noch ein Leck einstellte. Mehr noch, eigentlich wusste man nicht, wo man den Schlamm der Säuberung entsorgen sollte. Fachleute untersuchten ihn zunächst auf Belastungen, wie diese Zeitung erfuhr. Samtgemeindedirektor Dr. Thomas Wolf war hierbei nicht sorgenfrei, ob nicht erhöhte Kosten auf die Stadt zukommen würden, wie er im Gespräch mit dieser Zeitung einräumte. Wolf: „Wir setzen gemeinsam mit dem Landkreis auf eine gute und kostenverträgliche Regelung.“

Das war vor einigen Wochen. In dieser Woche erhielten wir einen Leserhinweis, mit der Vermutung einer vollzogenen illegalen Schlammablagerung in Klein Hegesdorf, und der damit verbundenen Anfrage, ob es sich hierbei vielleicht um den Schlamm aus dem Burggraben in Rodenberg handeln könnte. Auf eine direkte Nachfrage beim Tiefbauamt in der Rodenberger Verwaltung wurde keine Auskunft gegeben, mit dem Hinweis, dass ausschließlich der Samtgemeindebürgermeister Presseinformationen geben würde, aber der sei derzeit nicht im Dienst. Aus Krankheitsründen, wie die Redaktion erfuhr. Auf die direkte Nachfrage: „Es ist aber zutreffend, dass der Schlamm aus dem Burgraben entsorgt wurde?“, lautete die kurze und knappe Antwort: „Das haben Sie gesagt.“

Daraufhin wandte sich das Schaumburger Wochenblatt an die Pressestelle vom Landkreis Schaumburg, mit dem Bezug auf den Leserhinweis. Die Anfrage hieß: Hat der Landkreis Schaumburg, in dem Fall Untere Wasserbehörde oder gegebenenfalls Naturschutzbehörde, als mögliche Genehmigungsbehörde darüber Informationen, dass in Klein Hegesdorf Schlamm in freier Fläche abgelagert wurde? – Die Antwort im Auftrag des Landrats: „Der Vorgang ist dem Landkreis Schaumburg bekannt. Der auf der Waldfläche abgelagerte Schlamm ist als Abfall zur Verwertung einzustufen und durfte dort nicht aufgebracht werden. Seitens des Landkreises Schaumburg ist eine behördliche Anordnung gegen die Beteiligten erlassen worden, den Schlamm bis zum 30.04.2024 von der Waldfläche abzutragen.“ Und weiter heißt es: „Auf bestimmten landwirtschaftlich genutzten Flächen darf das Material unter Einhaltung der behördlichen Vorgaben aufgebracht werden. Der Landkreis Schaumburg hat zusammen mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Flächen zur Aufbringung dieses Materials im Bereich der Samtgemeinde Rodenberg ausgewiesen. Das von der o.g. Waldfläche abgetragene Material soll auf diese Flächen verbracht oder ordnungsgemäß entsorgt werden.“

Der behördlichen Anordnung, den Schlamm von der Waldfläche abzutragen, wurde offenbar gefolgt, wie aktuelle Fotos zeigen. Allerdings wurden Müllrückstände bisher nicht beseitigt. Bis zum Redaktionsschluss dieser Zeitung konnte nicht geklärt werden, wer die verantwortlichen sind und ob sie mit weiteren Konsequenzen rechnen müssen.


Winfried Gburek
Winfried Gburek

Freier Redakteur Schaumburger Wochenblatt

north