Für die Stadt Bückeburg bedeutet die Auszeichnung als „Ausflugsort”, dass die Ladengeschäfte in der Innenstadt (Obertorstraße, Schulstraße, Lange Straße bis zum Oberwallweg, Braustraße, Sablé-Platz und Marktplatz bis zum Schloss) auch an Sonn- und Feiertagen – ausgenommen Karfreitag und der erste Weihnachtstag – bis zu acht Stunden lang ihre Türen öffnen können. Es betrifft das Warenangebot zur Deckung des täglichen Bedarfs für Touristen wie Bekleidungsartikel von der Brille bis zu den Schuhen, Schmuck, Spielzeug sowie Souvenirs. Die Neuerung gilt demnach unter anderem nicht für Baumärkte und Autohäuser. Sie gilt ab sofort und betrifft den Zeitraum vom 15. Dezember bis zum 31. Oktober eines Jahres. Für Bürgermeister Brombach („ein sehr erfreulicher Akt”) ist die Anerkennung als „Ausflugsort” ein zusätzlicher Punkt, um für Touristen attraktiver zu werden. Am meisten sei in der Fußgängerzone an Samstagen und Sonntagen los. „Die Touristen haben oft interessierte Blicke in die Schaufenster geworfen, die Türen sind aber verschlossen geblieben”, sagte Brombach. Zukünftig könnten die Geschäftsleute den zahlreichen Tagesgästen auch sonntags die Gelegenheit bieten, in der schönen Innenstadt ausgiebig zu shoppen. Brombach ist zuversichtlich, dass sich die Besucherzahlen – über 200.000 Tagesgäste pro Jahr – noch steigern lassen. „In unserem Zuständigkeitsbereich, der ehemalige Regierungsbezirk Hannover, ist Bückeburg die erste Stadt, die diese Auszeichnung bekommen hat”, erklärte Wolters. Die Anerkennung als Ausflugsort ist unbefristet erteilt worden und ist „derzeit” noch kostenfrei erfolgt. „Wir sind eine Service-Agentur für Kommunen”, erläuterten die Regierungsvertreter und boten eine weitere beratende Zusammenarbeit an. „Wir sind über den Transfer von Knowhow erfreut und brauchen das Wissen dann nicht einzukaufen”, erkannte Kämmerer Horst Tebbe sofort die Vorteile für die zukünftigen Bemühungen, den Tourismus in Bückeburg weiterzuentwickeln. Foto: hb/m