In der Horster Straße wurde ein Minikreisel gebaut.
Diese haben einen geringeren Außendurchmesser als Kreisverkehrsplätze. Um die Befahrbarkeit für alle zum allgemeinen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge dennoch zu gewährleisten, muss die Kreisinsel überfahrbar gestaltet werden. Sie sollte möglichst so ausgebildet werden, dass sie von Pkw-Fahrern umfahren wird, von Schwerlastfahrzeugen aber in langsamer Fahrt problemlos überfahren werden kann.
Am Mini-Kreisverkehr gelten die gleichen Verkehrsregeln wie an herkömmlichen Kreisverkehrsplätzen, wie Samtgemeindebürgermeister Bernd Reese betont.
Die Kreisfahrbahn wird vorfahrtrechtlich übergeordnet. Somit herrscht in jeder Zufahrt Wartepflicht gegenüber der Kreisfahrbahn. Die Verwaltung hofft, dass sich der Mini-Kreisel in der Horster Straße bewährt.