Da macht es Sinn, dass das Land kräftig investiert hat, damit der Präsident und die Mitglieder des Staatsgerichtshofes, die in den vergangenen rund 50 Jahren im Gebäude des Landgerichts getagt haben, zukünftig über eigene repräsentative Büros und Beratungszimmer verfügen können. Der Staatsgerichtshof habe, so Ipsen, bislang im Justizgebäude nicht die seiner Stellung entsprechenden Arbeitsbedingungen vorgefunden und im „Dornröschenschloss Landgericht” einen „Dornröschenschlaf” gehalten. Der Aufgabenbereich sei durch das Zulassen der kommunalen Verfassungsbeschwerde im Jahr 1993 erweitert worden.
Nach den Worten von Prof. Dr. Jörn Ipsen ist die Gerichtsarchitektur ein besonderes Kapitel in der Rechtsgeschichte. Justizgebäude spielen ihre Rolle, Ansehen und Wertschätzung in der Gesellschaft wider.
So habe das frühere Reichskammergericht in Wetzlar, „wo die Verfahren mitunter Jahrzehnte dauerten”, über kein eigenes Gerichtsgebäude verfügt. Das Reichsgericht in Leipzig sei mit seiner „monumentalen Pracht” Ausdruck für das erweiterte Nationalbewusstsein. Das Bundesverfassungsgericht lege mit seinen großen Fensterfronten ein Bekenntnis zu Transparenz und Offenheit ab.
„Die Tapeten aus den 60er Jahren sind nun raus, und die neuen Räumlichkeiten entsprechen nun der Stellung des obersten Organs”, sagte der Niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff. Angepasst an die Finanzlage des Landes, habe man eine bemerkenswerte Lösung gefunden. Wulff dankte dem Landgerichtspräsidenten Friedrich von Oertzen für seine Zustimmung zum Tausch von Räumen, so dass der Staatsgerichtshof nun über einen eigenen Gebäudeteil und einen eigenen Eingang verfüge. Es sei ein Wunder, so Wulff, dass der historische Eingang bislang nicht als solcher genutzt worden sei. „Wenn ich mir das Präsidentenzimmer so ansehe, frage ich mich, warum ich Ministerpräsident werden wollte”, merkte Wulff spaßig an. Der Ministerpräsident vergaß nicht, Veronica Liese, der „Seele des Staatsgerichtshofes” zu danken, die sich um alles gekümmert habe.
Nach einem Fachvortrag des Präsidenten des Berliner Verfassungsgerichtshofs a.D., Professor Dr. Helge Sodan, zu „Grundfragen der Landesverfassungsgerichtsbarkeit” nutzten die Gäste die Gelegenheit, die neu gestalteten Räumlichkeiten zu besichtigen. Foto: hb/m